Bischof Clemens Pickel aus Saratow weilt vom 1. bis 3. Juni 2018 in der Schweiz Clemens Pickel, geboren 1961 im deutschen Bundesland Sachsen, wurde bereits im Alter von 36 Jahren zum Bischof von Südrussland geweiht. Seit 2017 amtet er zudem als Vorsitzender der russischen Bischofskonferenz. Seine Diözese St. Clemens mit Sitz in Saratow ist mit… Continue reading Kirche wo Armut, Alkohol und Prostitution zum Alltag gehören
Schlagwort: Bischofsweihe
Die Bischofsweihe – Fülle des Weihesakramentes
„Unter jenen verschiedenen Diensten, die von den ersten Zeiten her in der Kirche ausgeübt werden, nimmt nach dem Zeugnis der Überlieferung das Amt jener einen hervorragenden Platz ein, die, zum Bischofsamt bestellt, durch die von Anfang an fortlaufende Nachfolge Sprossen apostolischer Saat besitzen“. Um ihre hohe Sendung zu erfüllen, „wurden die Apostel mit einer besonderen Ausgießung des Heiligen Geistes, der über [sie] kam, von Christus beschenkt, und sie selbst übergaben ihren Helfern durch die Auflegung der Hände die geistliche Gabe, die in der Bischofsweihe bis auf uns gekommen ist“. Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt, „daß durch die Bischofsweihe die Fülle des Weihesakramentes übertragen wird, die ja sowohl im liturgischen Brauch der Kirche als auch mit der Stimme der heiligen Väter das Hohepriestertum, die Höchstform [summa] des heiligen Dienstes genannt wird“. „Die Bischofsweihe aber überträgt mit dem Amt der Heiligung auch die Ämter des Lehrens und des Leitens“. Es wird „offensichtlich, daß durch das Auflegen der Hände und die Worte der Weihe die Gnade des Heiligen Geistes so übertragen und die heilige Prägung so aufgedrückt wird, daß die Bischöfe in hervorragender und sichtbarer Weise die Aufgaben Christi selbst, des Lehrers, Hirten und Priesters, übernehmen und in seiner Person handeln [in Eius persona agant]“. „Daher sind die Bischöfe durch den Heiligen Geist, der ihnen mitgeteilt worden ist, wahre und authentische Lehrer des Glaubens, Priester und Hirten geworden“. „Glied der Körperschaft der Bischöfe wird man kraft der sakramentalen Weihe und der hierarchischen Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums.“ Daß der Charakter und die Natur des Episkopats kollegial sind, zeigt sich unter anderem in dem alten Brauch der Kirche, daß bei der Weihe eines neuen Bischofs mehrere Bischöfe mitwirken. Zur rechtmäßigen Weihe eines Bischofs ist heute ein besonderer Akt des Bischofs von Rom notwendig, da dieser das höchste sichtbare Band der Gemeinschaft der Teilkirchen in der einen Kirche und Bürge ihrer Freiheit ist. Als Stellvertreter Christi hat jeder Bischof das Hirtenamt über die ihm anvertraute Teilkirche inne; gleichzeitig aber obliegt ihm die Sorge für alle Teilkirchen, die er zusammen mit allen seinen Brüdern im Episkopat kollegial auszuüben hat. „Doch wenn die einzelnen Bischöfe nur für jenen Teil der Herde, der ihnen besonders anvertraut ist, Hirten im eigentlichen Sinn sind, so sind sie doch als rechtmäßige Nachfolger der Apostel durch göttliche Einsetzung mitverantwortlich für die Missionsaufgaben der Kirche“. Die bisherigen Ausführungen erklären, weshalb die vom Bischof gefeierte Eucharistie eine ganz besondere Bedeutung hat. In ihr kommt die Kirche zum Ausdruck, die unter dem Vorsitz dessen, der sichtbar Christus, den Guten Hirten und das Haupt seiner Kirche darstellt, um den Altar versammelt ist. KKK 1555-1561