Vortragsreihe in Radio Horeb von Clarissa Strnisko Sr. Clarissa Strnisko ist Apostolische Schwester des hl. Johannes und Referentin in der Ehe- und Familienpastoral Gebet Radio Horeb, Gebetsheft, S. 103 Gott, unser Vater, Schöpfer der Welt, du hast Mann und Frau nach deinem Bild erschaffen und ihre Gemeinschaft gesegnet. Ihr Bund soll ein Abbild des Bundes… Continue reading Katholisches Ehesakrament und die besondere Würde der Familie
Schlagwort: Ehesakrament
Ehe soziologisch: eine feste Geschlechtsgemeinschaft mit sich wandelnden Strukturen; Ehe im katholischen Verständnis: die rechtmäßige Verbindung von Mann und Frau zur dauernden leiblichen und geistigen Gemeinschaft.
I. Im Alten Testament ist die Ehe als einzige soziologische Institution ausdrücklich im Schöpferwillen Gottes verankert, ein Verhältnis zweier geschlechtsverschiedener, gleichwertiger und gleichberechtigter Menschen, eine heilige Ordnung von Anfang an (Gn 1,27f); in der altestamentlichen Bundesgeschichte steht sie – nicht auf der Höhe des Schöpfungsberichtes – ganz im Dienst der Erhaltung und Weiterführung der Sippe des Mannes. So ist die Eheschließung Sache der Familienoberhäupter, ihr Zweck ist die Erzeugung von Nachkommenschaft. Die „bürgerlich“ rechtlich-moralischen Forderungen sind für Mann und Frau verschieden; der Mann kann nur die fremde, die Frau nur die eigene Ehe brechen. Eine Verpflichtung zur Einehe kennt das Alte Testament nicht. Die Ehe ist dort grundsätzlich lösbar. Ehelosigkeit ist dem Alte Testament als Lebensform fremd.
II. Im Neuen Testament schlägt sich das spezifisch neutestamentliche Verständnis darin nieder, daß Jesus die Ehe als von Gott gewirkte, auf Dauer angelegte Einheit von einem Mann und einer Frau erklärt und der Frau darin die vom Schöpfungsbericht intendierte gleichberechtigte Stellung wiedergibt (Mk 10, 6-9; Mt 19, 4ff). Als Lebensform dieser Weltzeit kann Heiraten den Menschen jedoch vor Gott schuldig machen, wenn er darüber den in Jesus ergangenen und bleibenden Anruf Gottes überhört (Lk 14,20; siehe evangelische Räte). Beide Linien werden in den Apostelbriefen weitergeführt (vgl. vor allem 1 Kor 7). Darüber hinaus wird der heilsgeschichtliche Ort der Ehe im Vergleich zu der Ehe Jesu Christi mit der Kirche gefunden (siehe Brautsymbolik, siehe Kirche); weil die Ehe das Abbild der gnadenvollen Verbindung Jesu Christi mit der Kirche ist (Eph 5,32), ist sie selbst schon grundsätzlich als wirksame zeichenhafte Gegenwart des göttlichen Gnadenwillens gesehen (das heisst Sakrament). Es ist nicht zu leugnen, daß die beiden christlichen Haltungen zur Ehe durch Paulus und seine spätere Interpretation ungleichgewichtig überliefert wurden, so daß sich die theologische Tradition (unter dem Einfluß des Augustinus) weitgehend der Frage zuwandte, inwieweit Ehe gerechtfertigt sein könnte.
III. Lehre der Kirche. Jede gültige Ehe unter zwei Getauften (also auch zwischen zwei nichtkatholischen Christen, nicht dagegen zwischen einem katholischen Getauften, der die katholische Eheschließungsform nicht beachtet, und einem Nichtkatholiken) ist ein Sakrament (DS 718 761; DGL: DS 1514; NR 356). Dies beruht darauf, daß die liebende Lebenseinheit zweier Personen eine Beziehung zu Gott als Grund und Ziel impliziert, daß jede Gemeinschaft von Christen in Jesus Christus eine Vergegenwärtigung Jesu und damit auch der Kirche einschließt (Mt 18,20), so daß dies in besonderem Maß von der Ehe als der kleinsten, aber totalen Gemeinschaft in Jesus Christus gesagt werden muß. Spender des Ehesakramentes sind die Brautleute selbst, insofern sie in gültiger Weise ihren Ehewillen äußern. Der für Katholiken im Normalfall zur Gültigkeit geforderte Priester (bzw. Diakon) waltet als Amtszeuge, der einen kirchlichen Jurisdiktionsakt vornimmt. Zum gültigen Empfang dieses Sakramentes sind alle Getauften fähig, sofern keine Ehehindernisse vorliegen (siehe unten). „Natürliche“ Ehe ist – im Gegensatz zur sakramentalen Ehe – die gültige Ehe zwischen zwei Ungetauften. Wesentliche Wirkung des gültigen Eheabschlusses ist das Eheband, das seiner Natur nach lebenslänglich und ausschließlich ist; eine unter Christen gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann nur durch den Tod gelöst werden. (Unbestreitbar hat die Kirche die Pflicht, die Beständigkeit der Ehe und die Treue der Eheleute zueinander im Geist Jesu zu fördern. Sie hat daneben allerdings auch die Pflicht, sich im Geist Jesu, das heisst ohne Achtung und Diskriminierung, um Geschiedene und unter Umständen Wiederverheiratete zu kümmern. Die Kirche hat keine Möglichkeit, über die Gründe des Scheiterns einer Ehe oder über den Tatbestand ihrer Zerrüttung ein Urteil abzugeben.) Aus dem Eheband ergibt sich die gegenseitige Ehepflicht zur Treue, zur Lebensgemeinschaft, zur gegenseitigen geistigen und leiblichen Hilfe. Das II. Vatikanum versuchte, von einer juristischen und biologistischen Sicht der Ehe wegzukommen, indem es die Ehe als Bund und Teilhabe an der Liebe Jesu zur Kirche beschrieb und die Liebe der Ehegatten als Ehegut neben der Zeugung von Kindern hervorhob (Kirche/Welt 47-51; Kirche 11).
IV. Katholische Ehegesetzgebung (CIC can. 1012-1143). Weil der Ehevertrag unter Christen Sakrament ist, Vertrag und Sakrament aber nicht voneinander getrennt werden können, beansprucht die Kirche allein die Ehegesetzgebung und Ehegerichtsbarkeit. Für die gültige Eheschließungsform eines katholischen Christen ist die aktive Assistenz des Pfarrers des Eheschließungsortes (oder seines Delegierten) und wenigstens zweier Zeugen erforderlich. In Todesgefahr (oder sonst innerhalb Monatsfrist) ist auch eine vor zwei Zeugen geschlossene Ehe gültig, wenn ein trauungsberechtigter Priester (bzw. Diakon) ohne schwere Nachteile nicht beizubringen ist (außerordentliche Eheschließungsform). Diese kirchliche Eheschließungsform bindet alle, die in der katholischen Kirche getauft oder zu ihr zurückgekehrt sind, auch wenn einer nach der Taufe (oder Rückkehr) von ihr abgefallen ist; auch wenn der katholisch Getaufte die Ehe (nach erlangter Dispens) mit einem Andersgläubigen schließt. Eine gewöhnliche Vorbereitung zur Ehe bilden (Verlöbnis,) Brautunterricht und Aufgebot, für die im allgemeinen der Pfarrer der Braut anzugehen ist. Die Dispens von Ehehindernissen (aufschiebende: einfache Gelübde, gesetzliche Verwandtschaft, Bekenntnisverschiedenheit; trennende: Eheunmündigkeit, geschlechtliches Unvermögen, ein noch bestehendes Eheband, Religionsverschiedenheit, höhere Weihen, feierliche Ordensgelübde, Blutsverwandtschaft, qualifizierter Ehebruch u.a.) muß – soweit überhaupt möglich – vor der Eheschließung von Seiten des zuständigen Bischofs geschehen. Zur Ehekonsenserklärung (Jawort, siehe Consensus) von Seiten der Brautleute kommt von Seiten der Kirche seit den ältesten Zeiten die Eheeinsegnung, Trauung; sie soll möglichst innerhalb der Brautmesse erfolgen.
V. Kirchlich-eheliche Existenz. Die personale Liebe, die sich in der Ehe ihre Erscheinung schafft, ist in der jetzigen Heilsordnung faktisch von der Gnade Gottes getragen, die von sich aus diese Liebe immer heilt, erhöht und auf die Unmittelbarkeit Gottes hin öffnet. Das geschieht nicht erst dann, wenn diese Liebe der ausdrücklichen Botschaft des Evangeliums begegnet, also nicht erst in einer kirchlich-sakramentalen Ehe. In der Perspektive von Eph 5 läßt sich sagen: Die Einheit zwischen Jesus Christus und der Kirche (der von Gott geliebten Menschheit) ist der bewirkende Grund der Einheit zwischen Mann und Frau im voraus zu der Frage, ob und wieweit diese bewirkte Einheit auch alle Eigentümlichkeiten der bewirkenden Einheit an sich trägt. Die bewußte christliche Ehe ist dann die wirkliche Repräsentanz für die einende Liebe Gottes in Jesus Christus zur Menschheit; in dieser Ehe wird die Kirche in der Form der kleinsten, aber wahren Einzelkirche in der Welt präsent. Dieser Zeichenfunktion gilt die besondere Gnade der Ehe als Sakrament.
kthW
Ehe für «alle» in der Schweiz: Phantasma und Denaturierung
Wie in aller Welt erreicht eine Minderheit eine Mehrheit? Irgendetwas stimmt da nicht in der Politik (was auf gut Deutsch heisst: «das Beste tun») oder irren wir uns da? So wie es im Moment aussieht, müssten hierzulande und anderswo rund um uns «plötzlich» über 60 Prozent der Stimmberechtigten alle schwul und/oder lesbisch und/oder heterosexuell sein.… Continue reading Ehe für «alle» in der Schweiz: Phantasma und Denaturierung
Aus der Tiefe des Herzens – Das katholische Priestertum
Priestertum, Zölibat und die Krise der katholischen Kirche Robert Kardinal Sarah:Aus der Tiefe des HerzensPriestertum, Zölibat und die Krise der katholischen Kirche Dieses Buch von Kardinal Robert Sarah ist kirchenpolitisch hoch brisant und bedeutsam. Die Reform-Debatten, die in der katholische Kirche in den letzten Jahren immer vehementer geführt werden, haben den Präfekten der Kongregation für… Continue reading Aus der Tiefe des Herzens – Das katholische Priestertum
Franziskaner Klosterfest in Bludenz
Ein traditionsreiches Fest der Begegnung im Sinn und Geist des hl. Franz von Assisi Das Klosterfest der Franziskaner fand im Jahr 2019 am 2. Juni und in 2018 am 3. Juni statt, im wunderschönen Klostergarten im Franziskanerkloster Bludenz. Es ist immer ein besonderes Erlebnis für Jung und Alt, zu dem die Franziskaner jeweils am ersten… Continue reading Franziskaner Klosterfest in Bludenz
Wer den Tempel Gottes verdirbt, den wird Gott verderben
Ein Predigtwort des Trostes und der Hoffnung in einer finsteren Zeit, … von Walter Kardinal Brandmüller Zitat aus kath.net-Beitrag (Originalbeitrag von Walter Kardinal Brandmüller): «Kirche und Heiliger Geist – das ist wie Leib und Seele. Wie die Seele des Menschen Leib belebt und seine Organe lenkt, so belebt und lenkt Gottes Geist Glieder und Organe… Continue reading Wer den Tempel Gottes verdirbt, den wird Gott verderben
Was bedeutet ein Versprechen?
Aus der Bistumsleitung von Bischofsvikar Christoph Casetti, Bistum Chur († 9. Februar 2020) Es kommt öfters vor: Ein Familienvater verlässt nach 20 Ehejahren seine Frau und seine Kinder, weil er mit seiner jungen Sekretärin ein neues Leben beginnen will. Kaum jemand wird ihn dafür rühmen und sagen: Wie schön, dass er seinen Gefühlen folgt. Eher… Continue reading Was bedeutet ein Versprechen?
Katechesen von Papst Franziskus über Taufe und Firmung
Die Reihe «Taufe und Firmung» wird im Rahmen der Generalaudienzen zusammengefasst Die Taufe ist das erste und grundlegende Sakrament, das deswegen auch in engster Entsprechung zum katholischen Kirchenbegriff selbst verstanden werden muß. Es ist das Sakrament reinigender und heiligender Wiedergeburt (Jo 3,5; vgl. Ez 36,25f) im Geist und in der Gnade Jesu Christi durch die… Continue reading Katechesen von Papst Franziskus über Taufe und Firmung
Über den Ruf zur Heiligkeit in der Welt von heute
Nachsynodales Apostolisches Schreiben «Gaudete et Exsultate» von Papst Franziskus Im Vatikan wurde am 9. April 2018 das Apostolische Schreiben «Gaudete et Exsultate» von Papst Franziskus veröffentlicht: 1. »Freut euch und jubelt« (Mt 5,12), sagt Jesus denen, die um seinetwillen verfolgt oder gedemütigt werden. Der Herr fordert alles; was er dafür anbietet, ist wahres Leben, das… Continue reading Über den Ruf zur Heiligkeit in der Welt von heute
Katechesen von Papst Franziskus über die Eucharistie
Die Reihe «Eucharistie» wurde im Rahmen von 19 Generalaudienzen zusammengefasst Die Katechesenreihe zum Thema «Eucharistie» ist sehr wichtig, denn sie ist das Herz der Kirche. Wir wollen diese große Gabe, die Gott uns schenkt, immer tiefer verstehen lernen und damit unsere Beziehung zu Gott intensiver und umfassender leben. Denken wir daran, wie viele Christen für… Continue reading Katechesen von Papst Franziskus über die Eucharistie
Öffnung der Ehe ist Phantasma und widerspricht ihrer Wesenheit
Familie ist keine Erfindung für Homos: Wer will denn jetzt wieder mit Gewalt eine Beugung der Menschennatur? Am 20. Januar 2018 fand in Kelsterbach bei Frankfurt ein Symposium des «Aktionsbündnisses für Ehe und Familie – Demo für alle» sowie CitizenGO statt. Die Veranstaltung konnte nur unter Polizeischutz abgehalten werden. Mit mehreren Hundertschaften musste die hessische Polizei das… Continue reading Öffnung der Ehe ist Phantasma und widerspricht ihrer Wesenheit