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Schlagwort: Gnade
Gnade (althochdeutsch ganada = Wohlwollen, Gunst, griechisch charis, lateinisch gratia) ist in der Theologie die sich herabneigende personale, absolut ungeschuldete Huld Gottes gegenüber dem Menschen: Gnade bezeichnet aber auch die Wirkung dieser Huld, in der Gott sich selbst dem Menschen mitteilt.
1. Der christlich glaubende Mensch muß sich in und trotz seiner Geschöpflichkeit und obwohl er sich als von sich selbst und von seinem Ursprung (Erbsünde) her als Sünder anerkennt, als der geschichtlich von Gott und dem wirksamen Wort seiner freien absoluten Selbsterschließung in Gottes eigenstes und innerstes Leben hinein Angerufene verstehen. Das Entscheidende dieser Aussage besteht darin, daß Gott dem Menschen nicht nur irgendeine heilsvolle Liebe und Nähe zuwendet, irgendeine heilsvolle Gegenwart schenkt (wie sie seinsgemäß schon mit dem abstrakten Begriff eines Verhältnisses zwischen Schöpfer und noch schuldlosem Geschöpf notwendig mitgesetzt ist), sondern ihn an Gottes Natur selber teilhaftig, Miterbe mit dem Sohn schlechthin, Berufener zum ewigen Leben Gottes von Angesicht zu Angesicht, Empfänger der unmittelbaren Anschauung Gottes, also Gottes eigenen Lebens (in Doxa) sein läßt.
2. Diese Gnade ist in sich freies Geschenk dem Menschen gegenüber, nicht bloß insofern er Sünder (d.h. der sich diesem Selbstangebot Gottes und dem in der ganzen menschlichen Wirklichkeit zum Ausdruck kommenden Willen Gottes schuldhaft Verschließende) ist, sondern schon im voraus dazu (Urstand). Damit diese Selbstmitteilung Gottes durch die Annahme von Seiten des endlichen Menschen nicht (entsprechend dem Wesen und Maßstab der endlichen Kreatur) zu einem im Bereich des bloß Endlichen bleibenden Ereignis depotenziert werde (und so die Selbstmitteilung Gottes als solche aufhebe), muß auch die Annahme der Gnade von Gott selbst in derselben Weise getragen sein wie die Gabe selbst. Die Selbstmitteilung erwirkt als solche ihre Annahme; das aktuelle und nächste Vermögen dieser Annahme ist ebenso freieste Gnade.
3. Insofern diese freie Selbstmitteilung Gottes in Jesus Christus und seinem Geist von der geistigen Kreatur in ebenso freier dialogischer Partnerschaft angenommen werden muß, ist eine bleibende (von Gott frei gesetzte) Verfaßtheit des Menschen vorausgesetzt, die a) der Selbstmitteilung Gottes so vorausgeht, daß diese vom Menschen als die freie ereignishafte Huld empfangen werden muß, die von dieser Voraussetzung her nicht errechnet werden kann, also mit dem Selbstvollzug des Menschen nicht in transzendentaler Weise schon mitgesetzt ist, obwohl er wesentlich auf diese Selbsterschließung Gottes offen (Potentia oboedientialis, übernatürliches Existential) und, wenn er sich ihr versagt, mit seinem ganzen Wesen im Unheil ist; – die b) auch dann (im Modus der Sinnlosigkeit) bestehen bleibt, wenn der Mensch sich dieser Selbsterschließung Gottes verschließt. Diesen «Adressaten», diese Voraussetzung der Selbstmitteilung Gottes, nennt man in katholischer Begrifflichkeit die «Natur» des Menschen (Natur und Gnade).
4. In diesem Sinn ist die Gnade der Selbstmitteilung Gottes «übernatürlich», mit anderen Worten, dem Menschen (und jeder Kreatur) schon im voraus zu seiner Unwürdigkeit als Sünder ungeschuldet, d.h. mit seinem unverlierbaren Wesen (seiner «Natur») noch nicht mitgegeben, also «an sich» auch ohne Sünde dem Menschen von Gott her versagbar.
5. Das kirchliche Lehramt befaßte sich in seinen Aussagen über die Gnade vor allem mit dieser Übernatürlichkeit der Gnade, die der Grund dafür ist, daß die Gnade (vom Lehramt schon früher) als ungeschuldete, vom Menschen durch keinerlei eigene Kräfte verdienbare erklärt wird, die der Mensch von sich aus weder erbitten noch auf die er sich positiv vorbereiten kann.
6. Damit ist die Gnade als vergebende nicht in den Hintergrund gedrängt (Röm 3,23f). Denn der konkrete Mensch findet sich immer in einer doppelten unentrinnbaren Situation: als Kreatur und als Sünder, wobei sich für die konkrete Erfahrung diese beiden Momente gegenseitig bedingen und erhellen. Die Fehlbarkeit der endlichen Kreatur ist zwar noch nicht einfach Sünde, aber in dieser kommt sie unerbittlich ans Licht; und die Sündigkeit zwingt den Menschen, sich als die absolut endliche Kreatur unausweichlich zu begreifen, für welche die vergöttlichende Huld Gottes immer und auf jeden Fall Gnade ist. So ist es auch nicht verwunderlich, daß die ganze Lehre des Tridentinums von der rechtfertigenden Gnade nicht unter dem Schema der «Erhebung» einer Natur, sondern der Begnadigung eines Gottlosen konzipiert ist.
7. Diese vergebende Gnade und somit die erhebende Gnade, insofern sie dem erbsündigen Menschen gegeben wird, ist reine Gnade Jesu Christi (Erlösung, Christozentrik). Durch diese Herkunft von Jesus Christus hat die Gnade auch als vergöttlichende einen eminent geschichtlich-dialogischen Charakter, d.h. sie ist Huld Gottes, die unbeschadet ihres alle Menschen immer, zu allen Zeiten und überall meinenden und für diese unabdingbaren Wesens an dem «Ereignis» Jesu Christi hängt, darum inkarnatorisch-sakramentalen Charakter hat (Kirche als Leib Christi, Sakrament) und den begnadeten Menschen einbezieht in das Leben und den Tod Jesu.
8. Von diesem Ansatz (vgl. 1) her ist leicht begreiflich, daß «die Gnade» (der Rechtfertigung) schlechthin und als streng übernatürliche primär der sich mit seinem eigenen Wesen mitteilende Gott selbst ist: ungeschaffene Gnade (vgl. auch Appropriation, Einwohnung, Pneuma, heiligmachende Gnade, Rechtfertigung). Von da aus ist eine ding- und sachhafte Auffassung der Gnade, die die Gnade in die autonome Verfügung des Menschen gäbe, grundsätzlich und in jeder Hinsicht ausgeschlossen. Die Lehre des Tridentinum von der «inhärierenden» Gnade ist keine Aussage, die dies bestreiten wollte oder die auch nur vorgetragen würde im Blick auf das Problem der Unterscheidung von geschaffener und ungeschaffener (auch diese ist genannt) Gnade; sie will nur die Wahrheit aussagen, daß die Rechtfertigung durch wahrhafte Neugeburt in der Konstitution einer neuen Kreatur, eines vom Geist Gottes selbst wirklich bewohnten Tempels, eines Menschen besteht, der gesalbt ist und gesiegelt mit dem Geist und aus Gott geboren ist, daß dieser Gerechte nicht bloß in einem «als ob» forensisch als gerecht «betrachtet» wird, sondern es wahrhaft ist. Gerade der Begriff der «ungeschaffenen» Gnade besagt, daß der Mensch selber in sich wahrhaft neugeschaffen ist durch diese Selbstmitteilung Gottes, daß es also in diesem Sinn eine «geschaffene» und «akzidentelle» Gnade gebe.
9. Von der abendländischen Gnadentheologie (Augustinus) im Kampf gegen den Pelagianismus her, in welchem die Gnade als notwendig für das heilschaffende Handeln definiert wurde, ist Gnade zunächst einmal Hilfe für den Akt, also in diesem Sinn «aktuelle» Gnade. Aber von der kirchlich verpflichtenden Lehre her gibt es den Unterschied zwischen aktueller übernatürlicher, erhebender Gnade und habitueller Gnade nur insofern, als es DGL ist, daß es Heilsakte des Nichtgerechtfertigten gibt, durch die er sich mit der ihm zuvorkommenden und für sie absolut notwendigen Gnade auf die Rechtfertigung vorbereitet. Der Sinn der Unterscheidung, insofern sie verpflichtend ist, besagt nur dies: «Habituell» ist die Gnade, insofern die übernatürliche Selbstmitteilung Gottes dem Menschen (seit der Taufe) dauernd angeboten ist und insofern sie (im Mündigen) frei angenommen ist. «Aktuell» wird diese selbe Gnade genannt, insofern sie aktuell den (existentiell wesentlich gestuften, immer neu vollziehbaren) Akt ihrer Annahme trägt und darin sich selbst aktualisiert.
10. Angesichts der Tatsache des allgemeinen Heilswillen Gottes einerseits und der Sündigkeit des Menschen anderseits ergibt sich, daß es auch angebotene, aber nicht wirksam werdende, also bloß «zureichende» (gratia sufficiens) Gnadenhilfe gibt. Ihr Wesen kann also nicht in der unwiderstehlichen Allmacht Gottes liegen. Der Unterschied zwischen bloß hinreichender und wirksamer aktueller Gnade ist nach (fast) allgemeiner Lehre (sowohl des Bañezianismus wie des Molinismus) trotz der menschlichen Freiheit in Annahme und Widerstand im voraus zu diesen schon auf Seiten des erwählenden Gottes begründet. Die aktuelle Gnade ist Erleuchtung und Inspiration. Sie wird nicht nur als ungeschuldet, sondern auch im selben Sinn als «übernatürlich» betrachtet wie die Rechtfertigungsgnade. Dementsprechend liegt sie nicht bloß in äußeren, durch die Vorsehung Gottes gestalteten Umständen, die das religiöse Tun des Menschen begünstigen, sondern ist «innere» Gnade im selben Sinn wie die heiligmachende Gnade.
11. Der Mensch ist trotz der Erbsünde und mit der Begierde frei; er stimmt also der zuvorkommenden Gnade frei zu oder lehnt sie frei ab. Insofern muß von einem «Miteinanderwirken» Gottes und des Menschen gesprochen werden. Das bedeutet aber keinen die Heilswirkung aufteilenden «Synergismus». Denn nicht nur das Vermögen des Heilshandelns (der eingegossene «Habitus» oder die zuvorkommende hinreichende Gnade), sondern auch die freie Zustimmung selbst ist Gnade Gottes. Die Gnade ist es also selbst, die unsere Freiheit nach Vermögen und Tat zum Heilshandeln befreit, so daß die Situation dieser Freiheit zum Ja oder Nein gegenüber Gott nicht autonome, emanzipierte Wahlsituation ist, sondern der Mensch dort, wo er nein sagt, sein eigenes Werk tut, und dort, wo er frei ja sagt, dies als Gottes Gabe Gott danken muß. Über die spekulativen Bemühungen, die Möglichkeit zu begreifen, wie die heilshafte freie Entscheidung des Menschen selbst Gottes Gnade sein kann, vgl. Gnadensysteme.
12. Das kirchliche Lehramt unterscheidet ferner zwischen erhebender Gnade (die notwendig ist zum Heilsakt) und heilender («medizineller») Gnade (die notwendige Hilfe Gottes zur Beobachtung des natürlichen Sittengesetzes ist). Damit ist jedoch die Frage noch nicht beantwortet, ob es faktisch sittliche Akte gibt, die ohne jede positive Heilsbedeutung sind, oder ob alle solchen, wenn sie faktisch existieren, durch eine erhebende Gnade auch heilshaft sind (G. Väzquez, J. M. Ripalda). Die äußere «heilende» Gnade könnte betrachtet werden als ein Moment an einem Gnadengeschehen, das in der faktisch allgemeinen und durchgängigen Christozentrik der menschlichen Geschichte auf die Verwirklichung des Humanen und des Christlichen im Menschen in einem hinzielt. Vgl. Glauben.
13. Eine Erfahrung der Gnade kann sich konkret in den verschiedensten Gestalten ereignen, bei jedem Menschen anders: als unsagbare Freude, als unbedingte personale Liebe, als unbedingter Gehorsam gegen das Gewissen, als Erfahrung liebender Einheit mit der «Welt» schlechthin, als Erfahrung der unaufholbaren Unverfügbarkeit der eigenen Existenz usw.
Quelle: kthW
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