Katechesen von Papst Franziskus über Taufe und Firmung

Die Reihe «Taufe und Firmung» wird im Rahmen der Generalaudienzen zusammengefasst

L'Osservatore RomanoDie Taufe ist das erste und grundlegende Sakrament, das deswegen auch in engster Entsprechung zum katholischen Kirchenbegriff selbst verstanden werden muß. Es ist das Sakrament reinigender und heiligender Wiedergeburt (Jo 3,5; vgl. Ez 36,25f) im Geist und in der Gnade Jesu Christi durch die rechtlich-sakrale Eingliederung in die Kirche, in welcher das heilstiftende Leben Jesu Christi als der neue und zugleich ursprünglichste Anfang der in Adam gefallenen Menschheit schon seine unzerstörbare, sakramental-leibhaftige Gegenwart in der Welt gefunden hat. Diese Eingliederung in die sakramentale Leibhaftigkeit des Heils in den vom Geist Jesu beseelten und geheiligten Leib Jesu Christi, der die Kirche ist, ist unauslöschlich besiegelt (2 Kor 1,21f: Eph 4, 30) durch den Taufcharakter (sakramentaler Charakter), aufgrund dessen die Taufe nicht wiederholt werden kann. So verstanden, ist die Eingliederung in die Kirche auch die erste grundlegende Wirkung der Taufe (vgl. Kirchengliedschaft), zugleich aber (unter Voraussetzung der hinreichenden Disposition) das Medium zur Erlangung der Fülle der Taufgnade: der rechtfertigenden Erneuerung des alten Menschen (Eph 4,22; Kol 1,10) in innerer Vergöttlichung und Angleichung an Tod und Auferstehung Jesu Christi (Röm 6), kraft seines in der und durch die Kirche gegenwärtigen Geistes, der darin erwirkten Tilgung aller Sünden und Nachlassung aller ewigen und zeitlichen Sündenstrafen (Eph 5,26). Da nur die Taufe die Wiedergeburt zu dem neuen Leben in Jesus Christus schenkt, kann an sich ohne sie dieses Leben nicht empfangen werden (Jo 3,5; Mk 16, 16); da sie es aber schenkt als Sakrament der ursprünglich erschließenden Teilhabe an der Gemeinde Jesu (1 Kor 12,13) und dadurch der in deren geschichtlichen Sichtbarkeit gefaßten Gnade, ist ihre Heilsnotwendigkeit eng an die allgemeine Heilsnotwendigkeit der Kirche selbst gebunden; darum gibt es auch analog zur Zugehörigkeit zur Kirche verschiedene Stufen realer Teilhabe an ihrer heilerschließenden Sakramentalität: in der sogenannten Blut- und Begierdetaufe. … Forts. siehe Schlagwort «Taufe» oder kthW.

Die Firmung ist eines der sieben Sakramente des Neuen Bundes, das als Ergänzung der Taufe anzusehen ist und wie diese und die Priesterweihe ein unauslöschliches Merkmal (siehe Charakter) einprägt. Zum biblischen Verständnis ist die Theologie des Heiligen Geistes vorauszusetzen. Dieser wird dem schon Getauften – nach der biblischen Terminologie unter «Bezeichnung», «Handauflegung», «Salbung», «Besiegelung» – als eigene Gabe verliehen, die von der Gnade in Bekehrung und Taufe verschieden ist (vgl. Apg 8,12-17; 19,1-7) und die den Einzelnen teilnehmen läßt an der bleibenden prophetischen und charismatischen Pfingstgabe an die Kirche. Insofern nämlich die Gnade Jesu Christi Gnade der Inkarnation ist und nicht nur die Gnade des Mitsterbens, wie sie in der Taufe den Einzelnen dem Gesetz des Todes und der Sünde entreißt, soll diese Gnade der Firmung die Annahme der Welt zur Verklärung in der Welt sichtbar machen (siehe Weltverantwortung). Somit ist Firmungsgnade im richtigen Sinn Gottes Gnade für die Kirche zur Sendung in die Welt und zur Ankündigung ihrer verwandelnden Vollendung. Welche Funktionen dieser Gnade dem Einzelnen vordringlicher als sein besonderer Auftrag zuteil werden, das verfügt Gott durch seine Berufung und die Austeilung der Charismen des Geistes, die nichts anderes sind als bevorzugte Entfaltungsrichtungen des einen und selben Geistes, den alle in der Firmung empfangen. Die Vermittlung dieses Geistes in der Firmung geschieht in der lateinischen Kirche unter dem schon in der apostolischen Zeit festliegenden Ritus der Handauflegung und der später (um das 3. Jahrhundert) erst aufkommenden Salbung mit Chrisam (hergestellt aus Olivenöl vermischt mit Balsam), verbunden mit den sakramentalen deutenden Worten. Ordentlicher («erstberufener», II. Vatikanum, Kirche 26) Spender der Firmung ist der Bischof, in außerordentlichen Fällen auch (wie es in den östlichen Kirchen die Regel ist) ein Priester. Als geeignetes Firmungsalter ist der Eintritt ins Jugendalter anzusehen (Schulentlassung, Weihe der Reife, Besiegelung der christlichen «Mündigkeit»), obwohl die Firmung jedem Getauften gleich welchen Alters gültig gespendet werden kann. Liturgisch-historische Bemühungen gelten dagegen der Wiederherstellung des altchristlichen Initiationsprozesses in der Reihenfolge Taufe – Firmung – Eucharistie. kthW

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Übersicht der Katechesen 2018 von Papst Franziskus über die Taufe
April Nr. LEV VN RH YouTube
11.04.2018 1 TFV WA MP3 Video
18.04.2018 2 TFV WA MP3 Video
25.04.2018 3 TFV WA MP3 Video
Mai Nr. LEV VN RH YouTube
02.05.2018 4 TFV WA MP3 Video
09.05.2018 5 TFV WA MP3 Video
16.05.2018 6 TFV WA MP3 Video
23.05.2018 7 TFV WA MP3 Video
30.05.2018 8 TFV WA MP3 Video
Juni Nr. LEV VN RH YouTube
06.06.2018 9 TFV WA MP3 Video

Weitere Hinweise und Quellen

 

By Louis A. Venetz

Dipl. Ing. FH in Systemtechnik