{"id":48,"count":34,"description":"Aus dem r\u00f6m.-kath. Katechismus, 2307 - 2317\r\n\r\n2307\tDas f\u00fcnfte Gebot verbietet, menschliches Leben willentlich zu zerst\u00f6ren. Wegen der \u00dcbel und Ungerechtigkeiten, die jeder Krieg mit sich bringt, fordert die Kirche alle eindringlich zum Beten und Handeln auf, damit die g\u00f6ttliche G\u00fcte uns von der alten Knechtschaft des Krieges befreit [Vgl. GS 81,4].\r\n\r\n2308\tJeder B\u00fcrger und jeder Regierende ist verpflichtet, sich f\u00fcr die Vermeidung von Kriegen t\u00e4tig einzusetzen.\r\n\r\nSolange allerdings \u201edie Gefahr von Krieg besteht und solange es noch keine zust\u00e4ndige internationale Autorit\u00e4t gibt, die mit entsprechenden Mitteln ausgestattet ist, kann man, wenn alle M\u00f6glichkeiten einer friedlichen Regelung ersch\u00f6pft sind, einer Regierung das Recht auf sittlich erlaubte Verteidigung nicht absprechen\u201c (GS 79,4) (Vgl. dazu auch 2266).\r\n\r\n2309\tDie Bedingungen, unter denen es einem Volk gestattet ist, sich in Notwehr milit\u00e4risch zu verteidigen, sind genau einzuhalten. Eine solche Entscheidung ist so schwerwiegend, da\u00df sie nur unter den folgenden strengen Bedingungen, die gleichzeitig gegeben sein m\u00fcssen, sittlich vertretbar ist (Vgl. dazu auch 2243):\r\n\r\n\u2013\tDer Schaden, der der Nation oder der V\u00f6lkergemeinschaft durch den Angreifer zugef\u00fcgt wird, mu\u00df sicher feststehen, schwerwiegend und von Dauer sein.\r\n\u2013\tAlle anderen Mittel, dem Schaden ein Ende zu machen, m\u00fcssen sich als undurchf\u00fchrbar oder wirkungslos erwiesen haben.\r\n\u2013\tEs mu\u00df ernsthafte Aussicht auf Erfolg bestehen.\r\n\u2013\tDer Gebrauch von Waffen darf nicht Sch\u00e4den und Wirren mit sich bringen, die schlimmer sind als das zu beseitigende \u00dcbel. Beim Urteil dar\u00fcber, ob diese Bedingung erf\u00fcllt ist, ist sorgf\u00e4ltig auf die gewaltige Zerst\u00f6rungskraft der modernen Waffen zu achten.\r\n\r\nDies sind die herk\u00f6mmlichen Elemente, die in der sogenannten Lehre vom \u201egerechten Krieg\u201c angef\u00fchrt werden.\r\n\r\nDie Beurteilung, ob alle diese Voraussetzungen f\u00fcr die sittliche Erlaubtheit eines Verteidigungskrieges vorliegen, kommt dem klugen Ermessen derer zu, die mit der Wahrung des Gemeinwohls betraut sind (Vgl. dazu auch 1897).\r\n\r\n2310\tDie staatlichen Beh\u00f6rden haben in diesem Fall das Recht und die Pflicht, den B\u00fcrgern die zur nationalen Verteidigung notwendigen Verpflichtungen aufzuerlegen.\r\n\r\nDiejenigen, die sich als Milit\u00e4rangeh\u00f6rige in den Dienst ihres Vaterlandes stellen, verteidigen die Sicherheit und Freiheit der V\u00f6lker. Wenn sie ihre Aufgabe richtig erf\u00fcllen, tragen sie zum Gemeinwohl der Nation und zur Erhaltung des Friedens bei [Vgl. GS 79,5] (Vgl. dazu auch 2239, 1909).\r\n\r\n2311\tDie staatlichen Beh\u00f6rden sollen sich in angemessener Weise um jene k\u00fcmmern, die aus Gewissensgr\u00fcnden den Waffengebrauch verweigern. Diese bleiben verpflichtet, der Gemeinschaft in anderer Form zu dienen [Vgl. GS 79,3].\r\n\r\n2312\tDie Kirche und die menschliche Vernunft erkl\u00e4ren, da\u00df das sittliche Gesetz w\u00e4hrend bewaffneter Konflikte in Geltung bleibt. Es \u201ewird nicht deshalb, weil ein Krieg ungl\u00fccklicherweise ausgebrochen ist, damit nun jedes Kampfmittel zwischen den gegnerischen Parteien erlaubt\u201c (GS 79,4).\r\n\r\n2313\tDie Zivilbev\u00f6lkerung, die verwundeten Soldaten und die Kriegsgefangenen sind zu achten und mit Menschlichkeit zu behandeln.\r\n\r\nHandlungen, die mit Wissen und Willen gegen das V\u00f6lkerrecht und seine allgemeing\u00fcltigen Grunds\u00e4tze ver\u00fcbt werden, sowie Befehle, solche Handlungen auszuf\u00fchren, sind Verbrechen. Blinder Gehorsam ist kein ausreichender Entschuldigungsgrund f\u00fcr jene, die sich solchen Befehlen f\u00fcgen. So ist die Ausrottung eines Volkes, einer Nation oder einer ethnischen Minderheit als eine Tods\u00fcnde zu verurteilen. Man ist sittlich verpflichtet, sich Befehlen, die einen V\u00f6lkermord anordnen, zu widersetzen (Vgl. dazu auch 2242).\r\n\r\n2314\t\u201eJede Kriegshandlung, die auf die Vernichtung ganzer St\u00e4dte oder weiter Gebiete und ihrer Bev\u00f6lkerung unterschiedslos abstellt, ist ein Verbrechen gegen Gott und gegen den Menschen, das fest und entschieden zu verwerfen ist\u201c (GS 80,4). Eine Gefahr des modernen Krieges ist es, den Besitzern hochtechnisierter, insbesondere atomarer, biologischer oder chemischer Waffen Anla\u00df zu solchen Verbrechen zu geben.\r\n\r\n2315\tDie Anh\u00e4ufung von Waffen erscheint vielen als ein paradoxerweise geeignetes Vorgehen, m\u00f6gliche Gegner vom Krieg abzuhalten. Sie sehen darin das wirksamste Mittel, um den Frieden zwischen den Nationen zu sichern. Gegen\u00fcber einer solchen Abschreckung sind schwere moralische Vorbehalte anzubringen. Der R\u00fcstungswettlauf sichert den Frieden nicht. Statt die Kriegsursachen zu beseitigen, droht er diese zu verschlimmern. Die Ausgabe ungeheurer Summen, die f\u00fcr die Herstellung immer neuer Waffen verwendet werden, verhindert, da\u00df notleidenden V\u00f6lkern geholfen wird [Vgl. PP 53]. Somit h\u00e4lt die \u00fcberm\u00e4\u00dfige R\u00fcstung die Entwicklung der V\u00f6lker auf. Sie vervielfacht die Konfliktgr\u00fcnde und verst\u00e4rkt die Gefahr der Ausbreitung von Kriegen.\r\n\r\n2316\tWaffenerzeugung und Waffenhandel betreffen das Gemeinwohl der Nationen und der internationalen Gemeinschaft. Deshalb hat der Staat das Recht und die Pflicht, sie gesetzlich zu regeln. Kurzfristige private oder kollektive Interessen rechtfertigen nicht Unternehmungen, die Gewaltt\u00e4tigkeit und die Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sch\u00fcren und die internationale Rechtsordnung gef\u00e4hrden (Vgl. dazu auch 1906).\r\n\r\n2317\tUngerechtigkeiten, krasse Unterschiede in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sowie Neid, Mi\u00dftrauen und Stolz, die unter den Menschen und den Nationen w\u00fcten, bedrohen unabl\u00e4ssig den Frieden und f\u00fchren zu Kriegen. Alles, was unternommen wird, um diese \u00dcbel zu besiegen, tr\u00e4gt zum Aufbau des Friedens und zur Vermeidung des Krieges bei (Vgl. dazu auch 1938, 2538, 1941).\r\n\r\n\u201eInsofern die Menschen S\u00fcnder sind, droht ihnen die Gefahr des Krieges, und sie wird ihnen drohen bis zur Ankunft Christi. Soweit aber die Menschen sich in Liebe vereinen und so die S\u00fcnde \u00fcberwinden, \u00fcberwinden sie auch die Gewaltsamkeit, bis sich einmal die Worte erf\u00fcllen: \u201aZu Pfl\u00fcgen schmieden sie ihre Schwerter um, zu Winzermessern ihre Lanzen. Kein Volk z\u00fcckt mehr gegen das andere das Schwert. Das Kriegshandwerk gibt es nicht mehr\u2018 (Jes 2,4)\u201c (GS 78,6).\r\n\r\nR\u00f6m.-kath. Katechismus, 2307 - 2317","link":"https:\/\/www.ifit.li\/?tag=vermeidung-des-krieges","name":"Vermeidung des Krieges","slug":"vermeidung-des-krieges","taxonomy":"post_tag","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags\/48","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/tags"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ifit.li\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/taxonomies\/post_tag"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/www.ifit.li\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fposts&tags=48"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}